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   BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76   

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https://dejure.org/1977,1457
BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76 (https://dejure.org/1977,1457)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1977 - VI ZR 77/76 (https://dejure.org/1977,1457)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1977 - VI ZR 77/76 (https://dejure.org/1977,1457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeldanspruch bei ärztlichen Behandlungsschäden - Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen - Behandlungsvertrag bei Gratisbehandlung von ärztlichen Kollegen - Sorgfaltspflichtverletzung bei Hörschaden durch Antibiotikum - Verstoß des Gerichts gegen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 611; ZPO § 286; ZPO § 402

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2120
  • MDR 1978, 42
  • VersR 1977, 819
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 50/74

    Tatrichterliche Würdigung medizinischer Gutachten im Kunstfehlerprozeß -

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76
    Daß es darauf deshalb nicht eingegangen wäre, weil es eine dem Beklagten günstige Antwort als selbstverständlich betrachtete, konnte aus der Schlußfolgerung, daß der Beklagte die schädlichen Folgen habe in Kauf nehmen können, nicht ohne weiteres entnommen werden; dies insbesondere deshalb, weil das Gutachten die Bedenken, die gegen die Therapie des Beklagten immerhin bestehen konnten, an anderer Stelle möglicherweise nicht ohne Anlaß deutlich hervorhebt (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. April 1975 in NJW 1975, 1463, 1464).
  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76
    Wenn die Revisionsbeantwortung in diesem Zusammenhang meint, der Kläger hätte, wenn er das Ergebnis des Erlanger Gutachtens bezweifelte, die mündliche Anhörung des Sachverständigen rechtzeitig beantragen müssen, dann verkennt sie schon, daß die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGHZ 35, 370 m.w.Nachw.) sich auf Fälle bezieht, in denen im Verfahren selbst Sachverständigenbeweis erhoben worden ist.
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 15/74

    Elternteil - Minderjähriges Kind - Unerlaubte Handlung - Elterliche Sorge

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76
    Übrigens ist, soweit festzustellen, auch die Rechtsprechung bisher mit Selbstverständlichkeit davon ausgegangen, daß bei der Gratisbehandlung von ärztlichen Kollegen und deren Angehörigen die üblichen Anforderungen an die dem Arztvertrag entspringende Sorgfaltspflicht weder entfallen noch abgeschwächt werden (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 20. Januar 1976 - VI ZR 15/74 - VersR 1976, 565, wo es um einen Fehler bei der Gratisbehandlung eines Arztkindes ging).
  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76
    Dabei kann im vorliegenden Falle dahinstehen, ob der Kläger mit der Einreichung des Armenrechtsgesuchs überhaupt bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist warten durfte (vgl. dagegen BGHZ 17, 199, 202).
  • OLG Zweibrücken, 19.10.2004 - 5 U 6/04

    Blutspender verdienen besonderen Schutz - (Umfang und Form der Aufklärung bei

    Vertraglichen Ansprüchen des Klägers steht dabei im Ausgangspunkt weder entgegen, dass die Blutspende durch ihn unentgeltlich erfolgte (vgl. BGH, NJW 1977, 2120), noch dass die Tätigkeit nicht auf eine medizinisch notwendige Heilbehandlung ausgerichtet war (vgl. z.B. für kosmetische Operation BGH, NJW 1991, 2349).
  • BGH, 25.05.1982 - VI ZR 101/80

    'überwiegend wahrscheinlich' schizophren - § 827 BGB, §§ 286, 402 ZPO,

    (Zur Überzeugungsbildung des Richters unter Verzicht auf Sachverständigenbeweis siehe zuletzt Senatsurteil vom 7. Juni 1977 - VI ZR 77/76 = VersR 1977, 819).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 264/83

    Diagnosefehler

    Anders ist es aber, wie das Berufungsgericht aus der Begründung des Sachverständigen Prof.Dr.St. entnehmen konnte (GA Bd. III Bl. 416), bei einem schweren Krankheitsbild, wenn auch in einer solchen Situation der behandelnde Arzt genau prüfen muß, welche Medikation bei voraussichtlich gleichwertigem therapeutischem Erfolg die noch tragbarste Gefahr schädlicher Nebenwirkungen mit sich brachte (Senatsurteil vom 7. Juni 1977 - VI ZR 77/76 - VersR 1977, 819, 821).
  • LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94

    Krankenversicherung - Leistungsgewährung - Sozialrechtsverhältnis -

    Die für eine vertragliche Beziehung konstitutiven Elemente der zwei korrespondierenden tatbestandsmäßigen Vorgänge lassen sich nicht negieren (vgl. BGH NJW 1977, S. 2120).
  • OLG Köln, 16.07.2003 - 5 U 249/02

    Haftung eines Heilpraktikers für fehlerhafte ärztliche Beratung; Begründer der

    Ein etwa geschlossener Vertrag, der übrigens auch bei Verzicht auf Vergütung anzunehmen wäre (vgl. BGH NJW 77, 2120), wäre nach § 134 BGB nichtig, weil er gegen ein gesetzliches Verbot verstieße.
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 260/79

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung des Armenrechtsverfahrens

    Grundsätzlich muß der Antragsteller innerhalb der Verjährungsfrist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Armenrechtsgesuch unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen eingereicht haben (s. Senatsurt.v. 4. Dezember 1964 - VI ZR 222/63 = VersR 1965, 167 undv. 7. Juni 1977 - VI ZR 77/76 = VersR 1977, 819, 820; zuletzt BGHZ 70, 235, 237) [BGH 19.01.1978 - II ZR 124/76].
  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 119/75

    Honoraranspruch eines Zahnarztes auf der Grundlage eines Dienstvertrags oder

    Im übrigen hat der Senat in seinem Urteil vom 7. Juni 1977 (VI ZR 77/76, demnächst in VersR) darauf hingewiesen, daß auch unter Ärzten im allgemeinen keine unentgeltlichen Behandlungsverträge abgeschlossen werden, sondern daß das Unterlassen einer Honorarabrechnung nur als ein der Übung entsprechender Verzicht auf die Einforderung des vertraglichen Entgelts zu werten ist.
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